Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 25.06.1990 - 2/21 O 561/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 225
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Nürnberg, 15.01.1992 - 9 U 3700/89
Formaldehyd- und Lindanausdünstungen eines Fertighauses als Baumangel
Vielmehr können Produktfehler oder Produktgefahren einer Vertriebsgesellschaft, gleich in welcher Weise sie organisiert ist, grundsätzlich nur dann zugerechnet werden, wenn Personen, für die sie deliktsrechtlich einzustehen hat, ihre Verkehrssicherungs- bzw. Organisationspflichten verletzt haben (BGH NJW 1981, 2250; vgl. auch LG Frankfurt NJW-RR 1991, 225, 226). - OLG Koblenz, 24.04.2003 - 5 U 1089/02
Grenzen der Sicherungspflichten des Herstellers und Lieferanten von Baustoffen …
Diese Verpflichtung der Beklagten war nicht nur Gegenstand des Liefervertrages, den der Vater des Klägers geschlossen hatte und in dessen Schutzbereich der Kläger ebenso wie die übrigen Bauarbeiter einbezogen war (vgl. BGHZ 51, 91, 96; BGH NJW-RR 1991, 225), sondern darüber hinaus auch Ausfluss eines allgemeinen Verkehrssicherungsgebots, dessen Missachtung eine Verantwortlichkeit aus unerlaubter Handlung oder auf der Grundlage des Produkthaftungsgesetzes nach sich ziehen konnte. - OLG Köln, 16.11.1990 - 19 U 129/89
Hersteller ; Motor ; Fehler; Motorteil; Zerstörung; Haftung; Deliktsrecht
Voraussetzungen der Produkthaftung eines Vertriebshändlers (für Kindermöbel): LG Frankfurt (Urteil - 2/21 O 561/89 - v. 25.6.1990, in NJW-RR 1991, 225).