Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 25.06.1990 - 2/21 O 561/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8532
LG Frankfurt/Main, 25.06.1990 - 2/21 O 561/89 (https://dejure.org/1990,8532)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.06.1990 - 2/21 O 561/89 (https://dejure.org/1990,8532)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. Juni 1990 - 2/21 O 561/89 (https://dejure.org/1990,8532)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,8532) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 225
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Nürnberg, 15.01.1992 - 9 U 3700/89

    Formaldehyd- und Lindanausdünstungen eines Fertighauses als Baumangel

    Vielmehr können Produktfehler oder Produktgefahren einer Vertriebsgesellschaft, gleich in welcher Weise sie organisiert ist, grundsätzlich nur dann zugerechnet werden, wenn Personen, für die sie deliktsrechtlich einzustehen hat, ihre Verkehrssicherungs- bzw. Organisationspflichten verletzt haben (BGH NJW 1981, 2250; vgl. auch LG Frankfurt NJW-RR 1991, 225, 226).
  • OLG Koblenz, 24.04.2003 - 5 U 1089/02

    Grenzen der Sicherungspflichten des Herstellers und Lieferanten von Baustoffen

    Diese Verpflichtung der Beklagten war nicht nur Gegenstand des Liefervertrages, den der Vater des Klägers geschlossen hatte und in dessen Schutzbereich der Kläger ebenso wie die übrigen Bauarbeiter einbezogen war (vgl. BGHZ 51, 91, 96; BGH NJW-RR 1991, 225), sondern darüber hinaus auch Ausfluss eines allgemeinen Verkehrssicherungsgebots, dessen Missachtung eine Verantwortlichkeit aus unerlaubter Handlung oder auf der Grundlage des Produkthaftungsgesetzes nach sich ziehen konnte.
  • OLG Köln, 16.11.1990 - 19 U 129/89

    Hersteller ; Motor ; Fehler; Motorteil; Zerstörung; Haftung; Deliktsrecht

    Voraussetzungen der Produkthaftung eines Vertriebshändlers (für Kindermöbel): LG Frankfurt (Urteil - 2/21 O 561/89 - v. 25.6.1990, in NJW-RR 1991, 225).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht